Baum-Check

Was kostet der Baum-Check?

Nichts. Der Baum-Check ist kostenlos und braucht keine Anmeldung.

Wie verbindlich ist das Ergebnis?

Das Ergebnis ist eine vorläufige Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und der geprüften Regeln Ihrer Stadt. Es ersetzt keine Entscheidung der Behörde und keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet nur die Stadt mit ihrem Bescheid. Wie der Check zu seinem Ergebnis kommt, erklärt die Prüfmethodik.

Was passiert mit meinen Angaben?

Ihre Angaben werden nur in Ihrem Browser ausgewertet und nicht an uns übertragen oder gespeichert. Wir zählen lediglich anonym, wie oft der Check genutzt wird und welches Ergebnis herauskommt. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

Für welche Städte gibt es den Check?

Derzeit für Düsseldorf, Krefeld und Neuss. Weitere Städte nehmen wir auf, sobald wir ihre Satzung vollständig geprüft haben.

Was bedeutet Ergebnis C?

C heißt: Ihr Fall hängt von etwas ab, das sich online nicht sicher beurteilen lässt, etwa ein Stammumfang knapp an der Schwelle, Tiere im Baum oder eine Baumart, die Sie nicht sicher kennen. Dann empfehlen wir, bei der Stadt oder einem Fachbetrieb nachzufragen, bevor Sie fällen.

Regeln und Quellen

Woher kommen die Regeln?

Aus dem amtlichen Wortlaut der Baumschutzsatzung jeder Stadt, aus Angaben der Stadt selbst und aus dem Bundesnaturschutzgesetz. Jede rechtliche Aussage auf unseren Seiten ist einer Fundstelle zugeordnet. Wie wir arbeiten, steht unter Quellen und Aktualisierung.

Wie aktuell sind die Angaben?

Jede Seite nennt das Datum ihrer letzten Prüfung. Die Regeln jeder Stadt prüfen wir mindestens einmal im Quartal gegen die amtliche Quelle. Ist eine Prüfung überfällig, veröffentlichen wir die betroffenen Seiten nicht erneut, bis sie nachgeholt ist.

Ich habe einen Fehler gefunden. Was tun?

Nutzen Sie den Link „Fehler melden“ am Ende jeder Seite oder schreiben Sie an website@baumratgeber.de. Wir prüfen jeden Hinweis innerhalb von zwei Werktagen.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Wir erklären die Regeln und nennen die Quellen. Für Ihren Einzelfall fragen Sie die Stadt oder eine Anwältin oder einen Anwalt.

Genehmigung

Brauche ich für meinen Baum eine Genehmigung?

Das hängt von der Stadt, dem Stammumfang und manchmal von der Baumart ab. In Düsseldorf, Krefeld und Neuss sind Bäume ab 80 Zentimetern Stammumfang geschützt. Für mehrstämmige Bäume und einzelne Arten gelten eigene Regeln. Am schnellsten klären Sie das mit dem Baum-Check, alle Details stehen auf den Seiten Ihrer Stadt unter Baumschutz.

Was kostet die Genehmigung?

  • Düsseldorf: 76 Euro bei Genehmigung, 57 Euro bei Ablehnung.
  • Krefeld: in der Regel 67 Euro bei Genehmigung, 50,25 Euro bei Ablehnung.
  • Neuss: 20 Euro je Bescheid.

Dazu kann eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung kommen. Mehr dazu unter Ersatzpflanzung.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Laut den Städten in Düsseldorf in der Regel ein bis zwei Wochen, höchstens vier, in Krefeld in der Regel zwei bis vier Wochen, in Neuss vier bis sechs Wochen. Gefällt werden darf erst mit dem Bescheid.

Brauche ich für einen Rückschnitt eine Genehmigung?

Für fachgerechte Pflegeschnitte meist nicht. Ein Eingriff, der den Aufbau des Baums wesentlich verändert, etwa ein starkes Einkürzen der Krone, braucht bei geschützten Bäumen eine Genehmigung. Was die Unterschiede sind, steht unter Fällen oder pflegen?.

Fällung

Wann darf ich fällen?

Von Oktober bis Ende Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, Bäume im Garten in der Regel zu fällen; schonende Pflegeschnitte sind erlaubt. Mehr dazu unter Fällzeitraum.

Was kostet eine Baumfällung?

Das hängt vor allem von Höhe, Platz und Technik ab. Was die Kosten bestimmt und wie Sie Angebote vergleichen, steht unter Was kostet eine Baumfällung? und Angebote vergleichen.

Darf ich einen Baum selbst fällen?

Wenn er nicht geschützt ist oder Sie eine Genehmigung haben, ja. Bei größeren Bäumen und Bäumen nah am Haus raten wir davon ab; wer bei Schäden haftet, steht unter Baumfällung und Versicherung.

Was tue ich, wenn ein Baum nach einem Sturm umzustürzen droht?

Bei akuter Gefahr rufen Sie die Feuerwehr unter 112. Notmaßnahmen sind auch an geschützten Bäumen erlaubt, müssen der Stadt aber gemeldet werden. Mehr dazu unter Baum nach Sturm.

Über Baumratgeber

Wer steht hinter Baumratgeber?

Baumratgeber ist ein unabhängiges Angebot aus Düsseldorf. Wer verantwortlich ist, steht im Impressum. Wie die Seite funktioniert, erklärt So funktioniert Baumratgeber.