Kurz gesagt

Den Antrag auf Fällung eines geschützten Baums stellen Sie in Neuss schriftlich mit Begründung beim Amt für Stadtgrün, formlos oder mit dem Formular der Stadt. Telefonisch geht es nicht. Ein Bescheid kostet 20 Euro. Die Bearbeitung dauert laut Stadt vier bis sechs Wochen. Gefällt werden darf erst, wenn der schriftliche Bescheid vorliegt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima, in Formularen auch „Stadtgrün Neuss“ genannt.

Postanschrift für Anträge: Stadt Neuss, Stadtgrün Neuss 41456 Neuss

Besuch nach Terminvereinbarung: Bergheimer Straße 67 a, 41464 Neuss Telefon: 02131 90-6736

Vor dem Antrag können Sie sich telefonisch beraten lassen; die Beratung ist kostenlos.

So stellen Sie den Antrag

Der Antrag muss schriftlich gestellt und begründet werden. Sie haben zwei Möglichkeiten:

Sie können den Antrag per Post schicken oder nach Terminvereinbarung persönlich abgeben, auch durch eine beauftragte Person. Das Serviceportal der Stadt verlinkt noch ein älteres Formular; nutzen Sie die Fassung von 2022.

Diese Unterlagen braucht die Stadt

  • Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit allen geschützten Bäumen auf dem Grundstück, ihrem Standort, ihrer Art, ihrem Stammumfang und Kronendurchmesser.
  • Statt des Lageplans genügen im Einzelfall Fotos oder eine Lageskizze, wenn Standort, Art und Stammumfang daraus klar hervorgehen.
  • Die Begründung und Belege dafür, etwa das Gutachten eines Baumpflegers bei Krankheit oder Gefahr. Die Voraussetzungen müssen Sie nachweisen.

Wer den Lageplan nachweislich nicht selbst erstellen kann, bekommt Hilfe von der Stadt. Die Stadt kann weitere Unterlagen verlangen. Gemessen wird der Stammumfang in 1 Meter Höhe, so wie unter Stammumfang richtig messen beschrieben. Gute Fotos zeigen den ganzen Baum, den Stamm mit Maßband und die Schäden; Tipps dazu unter Fotos für die Baumfällung.

Was im Formular abgefragt wird

Oben im Formular geben Sie an, ob Sie eine Ausnahme beantragen, mit dem Buchstaben des Grundes aus § 6 Absatz 1, oder eine Befreiung nach § 6 Absatz 2. Danach folgen acht Abschnitte:

  1. Betroffene Bäume: Anzahl, Baumart, Standort, Stammumfang in 1 Meter Höhe, Kronendurchmesser.
  2. Geplante Maßnahme: Fällung, Rückschnitt oder ein anderer Eingriff.
  3. Begründung, bei Bedarf auf der Rückseite fortgesetzt.
  4. Weitere geschützte Bäume auf dem Grundstück (freiwillig).
  5. Zustand der Bäume (unverbindliche Hinweise).
  6. Möglichkeiten, den Baum zu erhalten (unverbindliche Hinweise).
  7. Vorschlag zur Ersatzpflanzung: ob auf dem Grundstück Platz ist, ganz, teilweise oder nicht.
  8. Anlagen: Lageplan oder Kopie der Flurkarte.

Dazu kommen Ihre Anschrift und die Angaben zum Grundstück mit Gemarkung, Flur und Flurstück. Sie stehen im Grundbuchauszug oder im Grundsteuerbescheid.

Ablauf nach dem Antrag

  1. Prüfung: Die Stadt prüft den Antrag und fordert fehlende Unterlagen nach.
  2. Besichtigung: Mitarbeitende der Stadt dürfen das Grundstück nach Ankündigung und mit Ihrer Zustimmung betreten. Lehnen Sie den Zutritt ab, entscheidet die Stadt nach Aktenlage.
  3. Bescheid: Die Stadt entscheidet schriftlich. Der Bescheid kann Auflagen enthalten, etwa eine Ersatzpflanzung.
  4. Fällung: erst mit dem Bescheid und außerhalb des Zeitraums vom 1. März bis 30. September.

Rechnen Sie mit vier bis sechs Wochen. Wer im Winter fällen will, stellt den Antrag am besten im Spätsommer oder Herbst.

Kosten

  • Gebühr: 20 Euro je Bescheid, die Rechnung kommt mit dem Bescheid.
  • Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung, wenn die Ausnahme für ein Bauvorhaben oder wegen Fensterverschattung erteilt wird. Details unter Fällgenehmigung in Neuss.

Dazu kommen die Kosten der Fällung selbst; was sie bestimmt, steht unter Baumfällung in Neuss.

Fällung bei einem Bauvorhaben

Bei einem Bauantrag stellen Sie keinen separaten Antrag. Tragen Sie die geschützten Bäume auf dem Baugrundstück und auf den Nachbargrundstücken in den Lageplan ein und legen Sie den Fällantrag in zweifacher Ausfertigung dem Bauantrag bei. Entschieden wird im Baugenehmigungsverfahren.

Häufige Fragen

Kann ich den Antrag per E-Mail stellen?

Die Stadt nennt formlose oder Formular-Anträge, die schriftlich eingehen, und schließt nur den telefonischen Antrag aus. Ob eine E-Mail genügt, sagt sie nicht ausdrücklich; fragen Sie im Zweifel telefonisch nach oder schicken Sie den Antrag per Post.

Brauche ich wirklich einen Lageplan im Maßstab 1 : 500?

Grundsätzlich ja. Bei einem einzelnen Baum genügen aber oft Fotos oder eine Lageskizze, wenn Standort, Art und Stammumfang klar erkennbar sind.

Was kostet eine Ablehnung?

Die Stadt nennt 20 Euro für einen Bescheid, ohne nach Genehmigung und Ablehnung zu unterscheiden.

Darf ich vor dem Bescheid schon fällen, wenn es eilt?

Nur bei akuter Gefahr. Unaufschiebbare Maßnahmen sind erlaubt, müssen der Stadt aber unverzüglich gemeldet werden. Sonst gilt: erst der Bescheid, dann die Säge.