Baum- oder Astschaden nach einem Sturm
Baum nach Sturm beschädigt? Was Sie sofort tun sollten, was Sie ohne Genehmigung dürfen und was Sie der Stadt danach melden müssen.
Kurz gesagt
Droht nach einem Sturm ein Baum oder ein Ast auf Menschen, Häuser oder Straßen zu stürzen, rufen Sie die Feuerwehr unter 112. Sperren Sie den Bereich ab, machen Sie Fotos und melden Sie Notmaßnahmen an geschützten Bäumen danach bei der Stadt. Was nicht sofort gefährlich ist, klären Sie in Ruhe mit einem Fachbetrieb. Einen noch standsicheren Baum dürfen Sie nicht einfach fällen.
Die ersten Schritte
- Abstand halten. Gehen Sie nicht unter angebrochene oder hängende Äste. Auch nach dem Sturm kann noch etwas herunterfallen.
- Bei akuter Gefahr 112 wählen. Die Feuerwehr sichert, was Menschen, Häuser oder Straßen gefährdet.
- Absperren. Halten Sie Kinder, Nachbarn und Passanten fern, notfalls mit Flatterband.
- Fotos machen. Vom ganzen Baum, von Bruchstellen, von Schäden an Haus, Auto oder Zaun, jeweils mit Datum.
- Versicherung informieren. Melden Sie Schäden am Haus Ihrer Gebäudeversicherung, Schäden an fremdem Eigentum Ihrer Haftpflichtversicherung. Was übernommen wird, regelt Ihr Vertrag.
- Fachbetrieb anfragen. Für alles, was nicht die Feuerwehr erledigt.
Was Sie sofort tun dürfen
Unaufschiebbare Maßnahmen gegen eine unmittelbare Gefahr sind auch an geschützten Bäumen ohne vorherige Genehmigung erlaubt, etwa das Entfernen eines angebrochenen Astes über dem Gehweg. Danach müssen Sie die Stadt informieren:
- Düsseldorf: unverzüglich und mit Begründung beim Gartenamt.
- Krefeld: unverzüglich, spätestens am dritten Werktag. Fotos oder Beweisstücke müssen Sie mindestens sechs Wochen aufbewahren. Das gilt auch in der Schonzeit zwischen März und September, in der Krefeld Fällungen sonst verbietet.
Was Sie nicht dürfen
Der Sturm ist kein Freibrief. Ist der Baum nach dem Sturm noch standsicher, brauchen Sie für eine Fällung oder einen starken Rückschnitt die übliche Genehmigung, wenn er geschützt ist. Wer einen geschützten Baum ohne akute Gefahr fällt, riskiert ein Bußgeld, in Düsseldorf wie in Krefeld bis zu 50.000 Euro.
Auch nach einem Sturm gilt der Artenschutz: Nester und Quartiere geschützter Tiere dürfen nicht zerstört werden. Beschränken Sie Notmaßnahmen auf das, was die Gefahr verlangt.
Wenn der Baum stehen bleibt
Hat der Baum Äste verloren oder eine Schieflage bekommen, lassen Sie ihn von einem Fachbetrieb oder Sachverständigen beurteilen. Oft genügt ein Pflegeschnitt, manchmal ist eine Fällung nötig. Ist der Baum geschützt, gilt Gefahr als anerkannter Grund für eine Genehmigung. Woran Sie Gefahren erkennen, steht unter Ist mein Baum gefährlich?
Den regulären Weg über Antrag und Fachbetrieb erklären die Stadtseiten: Baumfällung in Düsseldorf und Baumfällung in Krefeld.
Für akute Notfälle vermitteln wir keine Betriebe.
Häufige Fragen
Der Baum des Nachbarn ist auf mein Grundstück gestürzt. Wer zahlt?
Das hängt davon ab, ob der Baum erkennbar vorgeschädigt war. Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung und informieren Sie den Nachbarn. Die Versicherungen klären die Haftung untereinander.
Darf ich umgestürzte Bäume sofort zersägen?
Liegt der Baum bereits am Boden und gefährdet niemanden mehr, gibt es keinen Grund zur Eile. Lassen Sie ihn von einem Fachbetrieb aufarbeiten: Umgestürzte Stämme stehen oft unter Spannung und können beim Sägen gefährlich zurückschnellen.
Muss ich einen umgestürzten Baum ersetzen?
Nach einer Notmaßnahme kann die Stadt eine Ersatzpflanzung verlangen. Fragen Sie bei der Meldung nach. Mehr dazu unter Ersatzpflanzung nach einer Baumfällung.