Baumfällung in Düsseldorf
Baum in Düsseldorf fällen lassen: wann eine Genehmigung nötig ist, typischer Ablauf, Kostenfaktoren und Vermittlung geprüfter Fachbetriebe.
Das Wichtigste in Kürze
- Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern und mehr. (§ 2 Abs. 1)
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme einen Umfang von 50 Zentimetern und mehr hat. Es zählt der stärkste Einzelstamm, nicht die Summe. (§ 2 Abs. 1)
- Verwaltungsgebühr 76 Euro bei Genehmigung, 57 Euro bei Ablehnung (Stand 01.01.2023). (Gebührenhinweis im Antragsformular)
- Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Kaiserswerther Straße 390, 40474 Düsseldorf, baumschutz@duesseldorf.de. Für Straßenbäume gibt es eine eigene Zuständigkeit. (–)
Kurz gesagt
Eine Baumfällung in Düsseldorf läuft in drei Schritten: prüfen, ob der Baum geschützt ist, bei Bedarf die Genehmigung der Stadt einholen und dann einen Fachbetrieb beauftragen. Geschützt sind Bäume ab 80 Zentimetern Stammumfang in 1 Meter Höhe. Für einen geschützten Baum dauert die Genehmigung meist ein bis vier Wochen.
Brauchen Sie eine Genehmigung?
Die Düsseldorfer Baumschutzsatzung schützt Bäume ab 80 Zentimetern Stammumfang, gemessen in 1 Meter Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen reicht ein einzelner Stamm mit 50 Zentimetern. Obstbäume sind ausgenommen, Walnuss und Esskastanie aber nicht. Nadelbäume und Birken sind geschützt.
Liegt Ihr Baum unter diesen Werten, brauchen Sie von der Stadt keine Genehmigung. Der Artenschutz gilt trotzdem.
Alle Details stehen unter Baumschutzsatzung Düsseldorf. Ob Ihr Baum unter die Satzung fällt, ordnet der Baum-Check in wenigen Minuten ein.
Ablauf und Zeitplan
- Messen und einordnen. Stammumfang in 1 Meter Höhe messen, Baumart bestimmen, Fotos machen. Dauer: eine halbe Stunde. Anleitung: Stammumfang richtig messen.
- Antrag stellen. Nur bei geschützten Bäumen. Schriftlich beim Gartenamt, formlos oder online. Die Gebühr beträgt 76 Euro bei Genehmigung.
- Bescheid abwarten. Laut Stadt ein bis zwei Wochen, höchstens vier Wochen. Vorher kommt jemand vom Gartenamt zur Besichtigung.
- Angebote einholen. Am besten parallel zum Antrag, damit der Betrieb nach dem Bescheid zeitnah starten kann.
- Fällen. Erst wenn der Bescheid vorliegt.
Wie Sie den Antrag stellen, erklärt Fällantrag in Düsseldorf. Welche Gründe die Stadt anerkennt, steht unter Fällgenehmigung in Düsseldorf.
Was die Kosten bestimmt
Was eine Fällung kostet, hängt stark vom einzelnen Baum und vom Grundstück ab. Seriöse Preise nennt ein Betrieb erst nach einer Besichtigung. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
- Höhe und Krone: Je höher und ausladender der Baum, desto mehr Schnitte und Zeit.
- Stammdurchmesser: Dickere Stämme bedeuten mehr Holz, schwereres Gerät und höhere Entsorgungskosten.
- Platz und Zugang: Steht der Baum frei, kann er oft im Ganzen gefällt werden. In engen Gärten, nahe am Haus oder über Leitungen muss er Stück für Stück abgetragen werden.
- Technik: Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne oder Kran. Der Kran ist am teuersten, spart aber bei großen Bäumen über Gebäuden Zeit.
- Entsorgung: Abtransport von Stamm, Ästen und Häckselgut, oder Sie behalten das Holz.
- Stubben: Das Fräsen des Wurzelstocks wird meist separat berechnet.
- Genehmigung: 76 Euro Gebühr, gegebenenfalls eine Ersatzpflanzung.
Mehr dazu unter Kosten einer Baumfällung.
Einen Fachbetrieb finden
Achten Sie bei der Auswahl auf drei Punkte:
- Qualifikation: Für Fällungen nahe an Gebäuden sollte der Betrieb Seilklettertechnik beherrschen und ausgebildete Baumpfleger beschäftigen.
- Versicherung: Lassen Sie sich eine Betriebshaftpflicht bestätigen, die Schäden an Gebäuden und Nachbargrundstücken abdeckt.
- Angebote vergleichen: Holen Sie zwei bis drei schriftliche Angebote ein und achten Sie darauf, dass Entsorgung, Stubben und Absperrung enthalten oder getrennt ausgewiesen sind.
Viele Betriebe übernehmen auch den Antrag bei der Stadt. Den Antrag stellen Sie dann mit einer Vollmacht über den Betrieb.
Der richtige Zeitpunkt
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom 1. März bis 30. September, Bäume zu beseitigen, die nicht im Wald oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Ob ein privater Hausgarten als gärtnerisch genutzte Fläche gilt, ist eine Auslegungsfrage. Wer sichergehen will, fällt zwischen Oktober und Februar.
Unabhängig von der Jahreszeit gilt der Artenschutz. Brütende Vögel, Fledermäuse und ihre Quartiere dürfen nicht gestört oder zerstört werden. Mehr dazu unter Fällzeitraum und Artenschutz bei der Baumfällung.
Nach einem Sturm
Droht ein Baum auf Haus, Auto oder Gehweg zu stürzen, rufen Sie die Feuerwehr unter 112. Unaufschiebbare Maßnahmen gegen eine unmittelbare Gefahr sind auch bei geschützten Bäumen ohne Genehmigung erlaubt. Sie müssen sie dem Gartenamt aber unverzüglich mit Begründung melden. Fotografieren Sie den Baum vorher.
Für akute Notfälle vermitteln wir keine Betriebe. Bei Schäden, die nicht sofort gefährlich sind, reicht der normale Weg über Antrag und Fachbetrieb.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Baumfällung in Düsseldorf insgesamt?
Bei einem geschützten Baum rechnen Sie mit zwei bis sechs Wochen: ein bis vier Wochen für die Genehmigung und je nach Auslastung ein bis zwei Wochen bis zum Termin beim Fachbetrieb. Die Fällung selbst dauert meist nur einen Tag.
Was kostet es, einen großen Baum zu fällen?
Das lässt sich ohne Besichtigung nicht seriös sagen. Höhe, Zugang, Technik und Entsorgung bestimmen den Preis. Holen Sie mehrere Angebote ein. Die Gebühr der Stadt beträgt 76 Euro.
Kümmert sich der Fachbetrieb um die Genehmigung?
Viele Betriebe bieten das an. Sie stellen dem Betrieb dafür eine Vollmacht aus. Fällen darf auch der Betrieb erst, wenn der Bescheid vorliegt.