Regeln nach Stadt

StadtGeschützt ab StammumfangMehrstämmige BäumeGemessen inGebühr Genehmigung
Düsseldorf80 cmein Stamm ab 50 cm100 cm Höhe76 €

Stand der Regelbasis je Stadt siehe Quellenhinweis der jeweiligen Stadtseite.

Kurz gesagt

Ob ein Baum unter eine Baumschutzsatzung fällt, hängt fast immer vom Stammumfang ab. Gemessen wird der Umfang, nicht der Durchmesser, und zwar in der Höhe, die Ihre Stadt vorgibt. In Düsseldorf sind das 100 Zentimeter über dem Boden. Sie brauchen nur ein flexibles Maßband und zwei Minuten.

Die richtige Messhöhe

Die Messhöhe steht in der Satzung Ihrer Stadt. Üblich ist 1 Meter über dem Erdboden, manche Städte nennen 1,30 Meter. Die Tabelle unten zeigt die Werte der Städte, die wir geprüft haben.

Setzt die Krone tiefer an als die Messhöhe, messen Sie direkt unter dem Kronenansatz. So regelt es zum Beispiel Düsseldorf.

So gehen Sie vor:

  1. Von der Bodenoberfläche am Stammfuß die Messhöhe abmessen und mit Kreide oder Klebeband markieren.
  2. Maßband waagerecht um den Stamm legen, ohne es zu verdrehen.
  3. Straff, aber nicht eingeschnürt ablesen. Moos und lose Rinde nicht mitmessen.

Umfang statt Durchmesser

Satzungen nennen fast immer den Umfang. Wer den Durchmesser misst, liegt um den Faktor drei daneben. Zur Orientierung:

Durchmesser Umfang
16 cm ca. 50 cm
25 cm ca. 80 cm
32 cm ca. 100 cm

Haben Sie kein Maßband, reicht eine Schnur, die Sie anschließend mit dem Zollstock messen.

Mehrstämmige Bäume

Teilt sich der Baum unterhalb der Messhöhe in mehrere Stämme, messen Sie jeden Stamm einzeln in der Messhöhe. Viele Satzungen haben dafür eine niedrigere Schwelle je Stamm. In Düsseldorf ist ein mehrstämmiger Baum geschützt, wenn ein einzelner Stamm 50 Zentimeter Umfang hat. Es zählt der stärkste Stamm, die Umfänge werden nicht addiert.

Teilt sich der Stamm erst oberhalb der Messhöhe, ist der Baum einstämmig. Dann messen Sie den gemeinsamen Stamm.

Hanglage

Die meisten Satzungen sagen nicht, von welcher Seite am Hang gemessen wird, auch die Düsseldorfer nicht. Gebräuchlich ist, die Messhöhe von der Mitte zwischen höchstem und tiefstem Punkt am Stammfuß aus abzumessen. Liegt Ihr Ergebnis nahe der Schwelle, messen Sie zusätzlich von der Berg- und der Talseite und notieren alle Werte. So kann die Stadt nachvollziehen, wie Sie gemessen haben.

Verdickungen und Grenzfälle

Liegt in der Messhöhe ein Astansatz, ein Wulst oder eine Wucherung, messen Sie knapp darüber und knapp darunter und nehmen den kleineren Wert als Orientierung. Notieren Sie beide Werte.

Liegt das Ergebnis nur wenige Zentimeter unter der Schwelle, messen Sie ein zweites Mal sorgfältig. Ein Baum, der heute knapp darunter liegt, kann in ein, zwei Jahren darüber liegen. Im Zweifel fragen Sie vor der Fällung bei der Stadt nach.

Foto der Messung

Ein Foto hilft beim Antrag und bei Angeboten von Fachbetrieben:

  • Maßband in Messhöhe um den Stamm, Zahl gut lesbar,
  • ein zweites Foto mit Zollstock vom Boden bis zum Maßband,
  • ein Foto vom ganzen Baum.

Typische Messfehler

  • Durchmesser statt Umfang gemessen
  • in falscher Höhe gemessen, etwa auf Brusthöhe statt in 1 Meter
  • bei mehrstämmigen Bäumen die Umfänge addiert
  • Maßband schräg angelegt
  • dicke Efeuranken mitgemessen

Häufige Fragen

Mein Baum hat einen Efeubewuchs. Wie messe ich?

Schieben Sie das Maßband unter den Efeu direkt an die Rinde. Gemessen wird der Stamm, nicht der Bewuchs.

Ich komme auf 79 Zentimeter. Darf ich in Düsseldorf ohne Genehmigung fällen?

Nach der Satzung ist ein einstämmiger Baum erst ab 80 Zentimetern geschützt. So knapp unter der Schwelle sollten Sie aber erneut messen und im Zweifel vorher beim Gartenamt nachfragen. Fällzeitraum und Artenschutz gelten in jedem Fall.

Zählt der Umfang heute oder bei Antragstellung?

Maßgeblich ist der Zustand zum Zeitpunkt der Fällung. Messen Sie deshalb zeitnah vor der geplanten Maßnahme.