Fällantrag in Düsseldorf: Unterlagen, Kosten und Ablauf
So beantragen Sie in Düsseldorf eine Fällgenehmigung: zuständige Stelle, Unterlagen, Gebühren, Besichtigung und was nach dem Bescheid passiert.
Kurz gesagt
Den Antrag auf Fällung eines geschützten Baums stellen Sie schriftlich beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Düsseldorf, formlos oder online. Eine Genehmigung kostet 76 Euro, eine Ablehnung 57 Euro. Die Bearbeitung dauert laut Stadt meist ein bis zwei Wochen, höchstens vier Wochen. Fällen dürfen Sie erst, wenn der Bescheid vorliegt.
Ob Sie überhaupt einen Antrag brauchen, klärt die Seite Baumschutzsatzung Düsseldorf. Welche Gründe die Stadt anerkennt, steht unter Fällgenehmigung in Düsseldorf.
Zuständige Stelle
Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Abteilung Gartenanlagen (68/3) Kaiserswerther Straße 390, 40474 Düsseldorf E-Mail: baumschutz@duesseldorf.de
Telefonisch erreichen Sie die Abteilung unter 0211 89-26803, die Sachbearbeitung unter 0211 89-94832. Für Bäume an Straßen und auf städtischen Flächen gibt es eine eigene Zuständigkeit (0211 89-93773).
Diese Unterlagen brauchen Sie
Der Antrag muss begründet sein. Bewährt haben sich diese Unterlagen:
- Begründung: Warum soll der Baum weg? Ordnen Sie Ihren Fall einem der Gründe der Satzung zu, etwa Krankheit, Gefahr oder Verdunkelung von Wohnräumen.
- Fotos: der ganze Baum, der Stamm, Schäden im Detail und, bei Verschattung, der Blick aus dem Fenster.
- Messwerte: Stammumfang in 1 Meter Höhe, bei mehreren Stämmen jeder Stamm einzeln. So geht es: Stammumfang richtig messen.
- Lageplan: nur auf Verlangen, bei Bauvorhaben immer. Er zeigt Standort, Art und Stammumfang der geschützten Bäume.
- Zustimmung der Eigentümer: Gehören Grundstück und Baum nicht Ihnen, muss die Eigentümerin oder der Eigentümer zustimmen. Stellt eine Hausverwaltung oder ein Fachbetrieb den Antrag für Sie, legen Sie eine Vollmacht bei.
So füllen Sie das Formular aus
Die Stadt stellt ein Formular „Antrag auf Maßnahmen am Baumbestand“ bereit, online und als PDF. Es fragt in vier Blöcken ab:
- Antragsteller: Name, Anschrift und Kontaktdaten.
- Grundstück: Adresse und Lage des Baums, also Vorgarten, Garten oder Innenhof oder eine frei zugängliche Fläche.
- Bäume: für jeden Baum eine Nummer, die Baumart und die gewünschte Maßnahme, also Fällung oder Rückschnitt.
- Gründe: Ankreuzfelder für krank, abgestorben, verschattet Wohnräume und verursacht Schäden, dazu ein Freitext.
Online stellen Sie den Antrag über das Formular der Stadt Düsseldorf. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. Vorab beraten lassen können Sie sich am Telefon aber.
Ablauf nach dem Antrag
- Eingang: Das Gartenamt prüft, ob der Antrag vollständig und begründet ist.
- Ortstermin: Vor jeder Entscheidung besichtigen Mitarbeitende des Gartenamts das Grundstück und den Baum. Sorgen Sie dafür, dass der Baum zugänglich ist.
- Bescheid: Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung, oft mit Auflagen wie einer Ersatzpflanzung, oder eine Ablehnung.
- Fällung: Erst mit dem Bescheid in der Hand darf der Baum gefällt werden.
Fristen
Das Gartenamt muss innerhalb eines Monats nach Eingang des begründeten Antrags schriftlich entscheiden. Kommt in dieser Zeit weder ein Bescheid noch ein Zwischenbescheid, gilt die Genehmigung nach der Satzung als erteilt. Ein Zwischenbescheid, etwa weil noch Unterlagen fehlen, verlängert die Frist.
Verlassen Sie sich nicht auf diese Regel. Ob die Frist wirklich abgelaufen ist, hängt davon ab, wann der Antrag vollständig war, und das lässt sich im Nachhinein schwer belegen. Warten Sie auf den Bescheid, und fragen Sie nach, wenn er ausbleibt.
Kosten
- Genehmigung: 76 Euro Verwaltungsgebühr
- Ablehnung: 57 Euro
- Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung: möglich, je nach Bescheid. Die Prozentsätze erklärt die Seite Fällgenehmigung in Düsseldorf.
Hinzu kommen die Kosten für die Fällung selbst. Was sie beeinflusst, steht unter Baumfällung in Düsseldorf.
Fällung bei einem Bauvorhaben
Planen Sie einen Neubau, einen Anbau oder eine Garage, stellen Sie keinen separaten Fällantrag. Die geschützten Bäume auf Ihrem Grundstück und den Nachbargrundstücken tragen Sie in den Lageplan zum Bauantrag oder Vorbescheid ein, mit Standort, Art, Stammumfang, Höhe und Kronendurchmesser. Die Bauaufsicht entscheidet nach Abstimmung mit dem Gartenamt. Die Monatsfrist gilt in diesem Verfahren nicht. Das gilt nur, wenn Sie eine Baugenehmigung oder einen Vorbescheid beantragen; bei genehmigungsfreien Vorhaben stellen Sie den Antrag wie oben beschrieben.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag telefonisch stellen?
Nein. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, per Brief, E-Mail oder Online-Formular. Telefonisch können Sie sich vorab beraten lassen.
Ich bin Mieter. Darf ich den Antrag stellen?
Ja, aber Sie brauchen die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers. Sprechen Sie vorher mit Vermieter oder Hausverwaltung; oft stellen diese den Antrag ohnehin selbst.
Nach einem Monat habe ich nichts gehört. Darf ich fällen?
Formal gilt die Genehmigung als erteilt, wenn innerhalb eines Monats weder Bescheid noch Zwischenbescheid kommt. Wir raten trotzdem, nachzufragen und auf den schriftlichen Bescheid zu warten. Er schützt Sie, wenn später Zweifel aufkommen.