Ersatzpflanzung nach einer Baumfällung
Wann nach einer genehmigten Fällung eine Ersatzpflanzung verlangt wird, wie sie bemessen wird und welche Alternativen es gibt.
Kurz gesagt
Genehmigt die Stadt die Fällung eines geschützten Baums, verlangt sie oft einen Ersatz: einen neuen Baum auf dem Grundstück oder, wenn dafür kein Platz ist, eine Ausgleichszahlung. Wie viel Ersatz nötig ist, regelt jede Stadt anders. Düsseldorf rechnet mit dem Wert des gefällten Baums, Krefeld mit seinem Stammumfang.
Was Ersatzpflanzung und Ausgleichszahlung sind
- Ersatzpflanzung: Sie pflanzen auf eigene Kosten einen neuen Baum, in der Regel auf demselben Grundstück, und erhalten ihn dauerhaft.
- Ausgleichszahlung: Ist eine Pflanzung nicht möglich, zahlen Sie stattdessen einen Betrag an die Stadt. Er fließt in Pflanzungen an anderer Stelle.
Der Ersatzbaum ist selbst geschützt, unabhängig von seiner Größe, so in Düsseldorf und in Krefeld, dort ausdrücklich ab dem Tag der Pflanzung. Sie dürfen ihn später also nicht ohne Genehmigung entfernen.
So regeln es Düsseldorf und Krefeld
| Düsseldorf | Krefeld | |
|---|---|---|
| Wann verlangt? | Muss bei Fällungen für ein Bauvorhaben, kann in allen anderen Fällen verlangt werden | Pflicht bei Bauvorhaben und Befreiungen; laut Stadt grundsätzlich für jeden gefällten geschützten Baum |
| Bemessung | Anteil am Wert der gefällten Bäume: 75 % (Gewerbe), 50 % (Mehrfamilienhaus), 25 % (Einfamilienhaus), sonst bis 25 % | Nach Stammumfang des gefällten Baums: 80–130 cm → Ersatzbaum mit 16–18 cm, 130–150 cm → 18–20 cm, über 180 cm → 20–25 cm |
| Ausgleich | Ausgleichszahlung, wenn Pflanzung unmöglich | Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale |
Belege: Düsseldorf, Krefeld. Für Bäume zwischen 150 und 180 Zentimetern nennt die Krefelder Satzung keine eigene Stufe; fragen Sie dort nach.
Die Details stehen auf den Stadtseiten: Fällgenehmigung in Düsseldorf und Fällgenehmigung in Krefeld.
Den richtigen Ersatzbaum wählen
Welche Art Sie pflanzen, steht meist im Bescheid oder wird mit der Stadt abgestimmt. Krefeld verlangt einen klimaresilienten Baum oder einen Baum derselben oder einer gleichwertigen Art; auch ein Obstbaum ist möglich. Achten Sie außerdem auf:
- Platz: Wie groß wird der Baum ausgewachsen? Halten Sie Abstand zu Haus, Leitungen und Grenze.
- Standort: Sonne oder Schatten, feuchter oder trockener Boden.
- Pflanzzeit: Gepflanzt wird am besten im Herbst oder im zeitigen Frühjahr.
- Qualität: Kaufen Sie in einer Baumschule und lassen Sie sich die verlangte Größe (Stammumfang in 1 Meter Höhe) bestätigen.
Pflege nach der Pflanzung
Ein junger Baum braucht in den ersten Jahren regelmäßig Wasser, besonders im Sommer. In Krefeld gehört eine dreijährige Anwuchspflege ausdrücklich zur Pflicht, und die Ersatzpflanzung gilt erst als erfüllt, wenn der Baum angewachsen ist. Geht er ein, müssen Sie nachpflanzen.
Häufige Fragen
Kann ich statt eines Baums mehrere Sträucher pflanzen?
In der Regel nicht. Verlangt wird ein Baum in der festgelegten Größe. Abweichungen sind nur nach Absprache mit der Stadt möglich.
Was kostet ein Ersatzbaum?
Das hängt von Art und Größe ab. Bäume mit 16 bis 25 Zentimetern Stammumfang sind schon einige Jahre alt und deutlich teurer als Jungpflanzen. Holen Sie ein Angebot einer Baumschule ein, gern inklusive Pflanzung.
Mein Grundstück ist schon dicht bepflanzt. Muss ich trotzdem nachpflanzen?
In Krefeld kann die Stadt im Einzelfall auf Ersatz und Ausgleich verzichten, wenn sich die Gehölze sonst gegenseitig behindern würden, nicht aber bei Bauvorhaben. Sprechen Sie das im Antrag an.