Ist mein Baum gefährlich? Warnzeichen erkennen
Warnzeichen für einen gefährlichen Baum: Schiefstand, Risse, Pilze, Totholz, gehobene Wurzeln. Was Sie selbst sehen können und wann Fachleute ran müssen.
Kurz gesagt
Viele Gefahren an Bäumen kündigen sich an: Risse, Pilze am Stamm, eine neue Schieflage oder abgestorbene starke Äste. Sehen Sie sich große Bäume zweimal im Jahr bewusst an, einmal belaubt und einmal unbelaubt. Fällt Ihnen etwas auf, sollte eine Fachperson den Baum beurteilen. Droht er akut umzustürzen, rufen Sie die Feuerwehr unter 112.
Warnzeichen, die Sie selbst sehen können
Am Stamm
- Längsrisse oder Spalten, besonders wenn sie sich verändern oder nach einem Sturm neu sind
- Pilzfruchtkörper, also Konsolen, Hüte oder Krusten
- Höhlen und Faulstellen, aus denen Holzmehl rieselt
- großflächig abgelöste Rinde
Am Stammfuß und an den Wurzeln
- Pilze am Stammfuß oder auf den Wurzeln
- ein angehobener, rissiger Boden auf einer Seite: Das kann bedeuten, dass sich der Wurzelteller löst
- frisch abgerissene oder beschädigte Wurzeln, etwa nach Bauarbeiten
In der Krone
- abgestorbene starke Äste ohne Laub oder Knospen
- abgebrochene, noch hängende Äste
- enge Astgabeln mit eingewachsener Rinde, die auseinanderreißen können
- eine Krone, die im Frühjahr spärlich oder gar nicht austreibt
Am ganzen Baum
- eine Schieflage, die neu ist oder zugenommen hat
- ein auffällig gelichteter Baum im Vergleich zu Nachbarbäumen derselben Art
Wann Fachleute ran müssen
Viele Bäume leben mit Höhlen oder Pilzen noch lange sicher. Entscheidend ist, wie viel gesundes, tragendes Holz bleibt, und das lässt sich von außen oft nicht beurteilen. Lassen Sie einen Baumpfleger oder Sachverständigen kommen, wenn
- der Baum auf Haus, Weg, Straße, Spielplatz oder Nachbargrundstück fallen könnte,
- Sie Pilze am Stammfuß oder große Risse sehen,
- sich der Baum nach einem Sturm verändert hat,
- Bauarbeiten im Wurzelbereich stattgefunden haben.
Fachleute prüfen den Baum zuerst mit dem Auge, bei Verdacht auch mit Geräten, die das Innere des Stamms messen. Ihr Befund hilft auch beim Antrag bei der Stadt.
Ihre Pflicht als Eigentümer
Wer einen Baum auf dem Grundstück hat, muss dafür sorgen, dass von ihm keine erkennbare Gefahr ausgeht. Haben Sie sichtbare Mängel übersehen und richtet der Baum Schaden an, haften Sie. Regelmäßiges Hinsehen und das Dokumentieren mit Fotos und Datum schützen Sie.
Gefahr als Grund für eine Fällgenehmigung
Ist ein geschützter Baum gefährlich, kann die Stadt die Fällung genehmigen, wenn sich die Gefahr nicht mit vertretbarem Aufwand anders beseitigen lässt, etwa durch einen Rückschnitt oder eine Kronensicherung. So regeln es Düsseldorf und Krefeld. In Krefeld müssen Sie die Gefahr nachweisen. Fotos und ein fachlicher Befund sind dafür die beste Grundlage. Mehr zur Entscheidung zwischen Fällen und Schneiden: Baum fällen oder pflegen?
Wenn es nicht warten kann
Droht unmittelbar Gefahr, dürfen Sie auch einen geschützten Baum sofort sichern oder fällen lassen. Sie müssen die Maßnahme danach bei der Stadt melden: in Düsseldorf unverzüglich mit Begründung, in Krefeld spätestens am dritten Werktag, mit Fotos, die Sie sechs Wochen aufbewahren. Beschränken Sie sich auf das, was die Gefahr wirklich verlangt. Was nach einem Sturm zu tun ist, steht unter Baum- oder Astschaden nach einem Sturm.
Häufige Fragen
Ist ein Baum mit Pilzbefall immer gefährlich?
Nein. Manche Pilze leben nur auf der Rinde, andere zersetzen das tragende Holz. Welcher Pilz es ist und wie weit er fortgeschritten ist, muss eine Fachperson beurteilen.
Wie oft sollte ich meinen Baum kontrollieren?
Große Bäume in der Nähe von Haus, Weg oder Straße zweimal im Jahr, dazu nach jedem schweren Sturm.
Wer bezahlt die Untersuchung?
Als Eigentümer tragen Sie die Kosten. Sie sind meist deutlich niedriger als ein Schaden, den ein übersehener Mangel verursacht.