Kurz gesagt

Ein Baum, der stört oder Sorgen macht, muss nicht automatisch weg. Oft löst ein fachgerechter Schnitt das Problem, ist günstiger und braucht keine Genehmigung. Eine Fällung kommt infrage, wenn der Baum nicht mehr standsicher ist, schwer krank oder abgestorben, oder wenn er erhebliche Schäden verursacht, die sich anders nicht beheben lassen. Im Zweifel sollte sich eine Fachperson den Baum ansehen, bevor Sie entscheiden.

Was Pflege leisten kann

  • Totholz entfernen: Abgestorbene Äste brechen leicht. Sie zu entfernen, macht den Baum sicherer und schadet ihm nicht.
  • Krone auslichten: Einzelne Äste werden herausgenommen, damit mehr Licht durchkommt und der Wind weniger Angriffsfläche hat.
  • Krone einkürzen: Äste, die über Dach oder Weg ragen, werden fachgerecht auf einen Seitenast zurückgeschnitten.
  • Kronensicherung: Gurte oder Seile zwischen starken Ästen verhindern, dass ein gefährdeter Ast ausbricht.
  • Lichtraum schaffen: Untere Äste werden entfernt, damit Wege und Einfahrten frei bleiben.

Pflegeschnitte sind in der Regel auch bei geschützten Bäumen ohne Genehmigung erlaubt, wenn sie fachgerecht sind. Verändert ein Schnitt das Aussehen des Baums erheblich oder beeinträchtigt er sein Wachstum, gilt er dagegen wie eine Fällung als genehmigungspflichtig.

Warum Kappen keine Lösung ist

Wer einen großen Baum „einfach oben abschneidet“, löst das Problem nur scheinbar. An den großen Schnittstellen dringen Pilze ein, das Holz fault. Gleichzeitig treibt der Baum viele schnell wachsende, schlecht verankerte Triebe aus, die später leichter ausbrechen. Eine gekappte Krone braucht dauerhaft Pflege und ist oft gefährlicher als vorher. Seriöse Fachbetriebe raten davon ab.

Warnzeichen, die für eine Fällung sprechen können

  • Pilzfruchtkörper am Stammfuß, an den Wurzeln oder am Stamm: Sie zeigen oft Fäule im Inneren.
  • Risse im Stamm oder an Astgabeln, besonders wenn sie sich verändern.
  • Große Höhlen oder ausgefaulte Stellen am Stamm.
  • Plötzliche Schieflage oder ein angehobener Boden auf einer Seite des Stammfußes.
  • Abgestorbene Krone: Der Baum treibt im Frühjahr nicht mehr oder nur noch teilweise aus.
  • Abgelöste Rinde in großen Flächen.

Ein einzelnes Zeichen bedeutet nicht, dass der Baum weg muss. Viele Bäume leben mit Höhlen oder Pilzbefall noch Jahrzehnte sicher. Entscheidend ist, wie viel gesundes Holz noch trägt. Das lässt sich von außen oft nicht sicher beurteilen.

Für geschützte Bäume sind Krankheit ohne zumutbare Erhaltungsmöglichkeit und Gefahr für Personen oder Sachen die häufigsten Gründe, aus denen die Stadt eine Fällung genehmigt, so etwa in Düsseldorf. Wie der Antrag dort abläuft, steht unter Fällgenehmigung in Düsseldorf.

Grenzen der Selbsteinschätzung

Sie können viel selbst sehen: tote Äste, Pilze, Risse, eine neue Schieflage. Ob der Baum noch standsicher ist, kann aber nur eine Fachperson einschätzen, manchmal erst mit Messgeräten, die das Innere des Stamms prüfen. Holen Sie eine fachliche Einschätzung ein, wenn

  • der Baum auf Haus, Weg, Straße oder Spielplatz fallen könnte,
  • Sie Pilze am Stammfuß oder große Risse sehen,
  • sich der Baum nach einem Sturm verändert hat,
  • Sie eine Fällung beantragen wollen und die Begründung belegen möchten.

Droht ein Baum akut umzustürzen, rufen Sie die Feuerwehr unter 112.

Nach der Fällung

Viele Laubbäume treiben aus dem Stumpf und den Wurzeln wieder aus. Wer das nicht möchte, lässt den Stumpf fräsen oder entfernt die Austriebe regelmäßig. Bei geschützten Bäumen verlangt die Stadt oft eine Ersatzpflanzung.

Häufige Fragen

Kann ich einen zu großen Baum nicht einfach kleiner schneiden?

Ein fachgerechtes Einkürzen der Krone ist möglich, ein radikales Kappen schadet dem Baum dauerhaft. Bei geschützten Bäumen braucht ein starker Rückschnitt eine Genehmigung.

Ist ein Baum mit Pilzbefall immer gefährlich?

Nein. Manche Pilze sind harmlos, andere zersetzen das tragende Holz. Welcher Pilz es ist und wie weit er fortgeschritten ist, sollte eine Fachperson beurteilen.

Wann ist die beste Zeit für einen Pflegeschnitt?

Schonende Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Fachlich gelten die Monate nach dem Austrieb als günstig, weil Schnittwunden dann am schnellsten überwallen. Achten Sie im Frühjahr und Sommer auf brütende Vögel.