Das Wichtigste in Kürze

  • Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern. (§ 3 Abs. 2)
  • Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 80 Zentimeter beträgt. (§ 3 Abs. 2 Buchst. b)
  • Verwaltungsgebühr in der Regel 67,00 Euro bei Genehmigung und 50,25 Euro bei Ablehnung; die Höhe hängt von der Zahl der beantragten Bäume ab. (Serviceportal, Gebührenrahmen)
  • Zuständig ist der Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz (Untere Naturschutzbehörde), Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld, baumschutz@krefeld.de, Telefon 02151 86-0, Fax 02151 86-4440. Fragen zu Bauvorhaben: bauenundbaum@krefeld.de. (Serviceportal)

Kurz gesagt

Eine Baumfällung in Krefeld läuft in drei Schritten: prüfen, ob der Baum geschützt ist, bei Bedarf die Genehmigung der Stadt einholen und dann einen Fachbetrieb beauftragen. Geschützt sind Bäume ab 80 Zentimetern Stammumfang, bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stämme. Wichtig für die Planung: Geschützte Bäume dürfen in Krefeld nur zwischen Oktober und Februar gefällt werden.

Brauchen Sie eine Genehmigung?

  • Stammumfang: Geschützt sind Bäume ab 80 Zentimetern Umfang in 1 Meter Höhe.
  • Mehrere Stämme: Die Umfänge werden addiert. Erreicht die Summe 80 Zentimeter, ist der Baum geschützt.
  • Obstbäume: Die Satzung nennt keine Ausnahme, die Stadt schreibt aber, Obstbäume fielen in der Regel nicht darunter, außer Walnuss und Esskastanie. Fragen Sie im Zweifel nach.
  • Abgestorbene Bäume sind nicht geschützt.
  • Besonders geschützt sind Ersatzpflanzungen und Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, unabhängig von ihrer Größe.

Alle Details stehen unter Baumschutzsatzung Krefeld. Ob Ihr Baum unter die Satzung fällt, ordnet der Baum-Check ein.

Ablauf und Zeitplan

Weil die Satzung Fällungen geschützter Bäume vom 1. März bis 30. September verbietet, beginnt die Planung im Sommer oder Herbst:

  1. Messen und dokumentieren. Stammumfang, Baumart, Fotos.
  2. Antrag stellen. Schriftlich beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz, per Online-Formular, E-Mail, Post oder Fax. Anleitung: Fällantrag in Krefeld.
  3. Bescheid abwarten. Laut Stadt meist zwei bis vier Wochen, mit Ortstermin.
  4. Angebote einholen. Parallel zum Antrag.
  5. Fällen zwischen Oktober und Februar. Die Genehmigung gilt zwei Jahre, Sie haben also Spielraum.
  6. Fällung melden. Die Stadt will wissen, wann der Baum tatsächlich gefällt wurde.

Was die Kosten bestimmt

Seriöse Preise nennt ein Betrieb erst nach einer Besichtigung. Den Aufwand bestimmen vor allem:

  • Höhe und Krone des Baums,
  • Stammdurchmesser und Holzmenge,
  • Platz und Zugang, besonders bei Bäumen nah am Haus,
  • die nötige Technik: Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne oder Kran,
  • Entsorgung von Holz und Schnittgut,
  • das Fräsen des Wurzelstocks.

Dazu kommen bei geschützten Bäumen die Gebühr der Stadt, in der Regel 67 Euro, und meist ein Ersatzbaum auf dem Grundstück oder eine Ausgleichszahlung. Mehr dazu unter Was kostet eine Baumfällung? und, bei wenig Platz, Baumfällung neben Haus, Garage oder Wintergarten.

Einen Fachbetrieb finden

  • Qualifikation: Für Bäume nah am Haus sollte der Betrieb Seilklettertechnik beherrschen.
  • Versicherung: Lassen Sie sich die Betriebshaftpflicht bestätigen.
  • Angebote vergleichen: Zwei bis drei schriftliche Angebote, mit Entsorgung, Stubben und Anfahrt.
  • Bescheid übergeben: Die ausführende Firma braucht eine Kopie des Bescheids und muss ihn auf Verlangen vorzeigen.

Artenschutz

Auch im Winter und auch bei abgestorbenen Bäumen dürfen Sie keine Nester, Höhlen oder Quartiere geschützter Tiere zerstören. Sehen Sie sich den Baum vor der Fällung genau an. Mehr dazu unter Artenschutz bei der Baumfällung.

Nach einem Sturm

Droht ein Baum auf Haus, Auto oder Gehweg zu stürzen, rufen Sie die Feuerwehr unter 112. Unaufschiebbare Maßnahmen gegen eine gegenwärtige Gefahr sind auch bei geschützten Bäumen und auch in der Schonzeit erlaubt. Dann gilt:

  • vorher Fotos machen,
  • die Maßnahme der Stadt unverzüglich melden, spätestens am dritten Werktag,
  • Fotos oder Beweisstücke mindestens sechs Wochen aufbewahren.

Für akute Notfälle vermitteln wir keine Betriebe.

Häufige Fragen

Kann ich im Sommer einen Baum fällen lassen?

Einen geschützten Baum nicht, außer bei zwingend nötiger Verkehrssicherung. Für nicht geschützte Bäume gilt das bundesweite Fällverbot außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen; der Artenschutz gilt immer.

Wie lange dauert eine Fällung in Krefeld insgesamt?

Für den Bescheid rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen. Weil gefällt werden darf nur von Oktober bis Februar, hängt der Termin vor allem von der Jahreszeit ab.

Kann der Fachbetrieb den Antrag für mich stellen?

Ja, mit Ihrer Vollmacht als Eigentümer.