Fällantrag in Krefeld: Unterlagen, Kosten und Ablauf
So beantragen Sie in Krefeld eine Fällgenehmigung: zuständige Stelle, Unterlagen, Gebühren, Besichtigung und was nach dem Bescheid passiert.
Kurz gesagt
Den Antrag auf Fällung eines geschützten Baums stellen Sie schriftlich mit Begründung beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld, formlos per Online-Formular, E-Mail, Post oder Fax. Eine Genehmigung kostet in der Regel 67 Euro, eine Ablehnung 50,25 Euro. Die Bearbeitung dauert laut Stadt meist zwei bis vier Wochen. Gefällt werden darf erst mit dem schriftlichen Bescheid und nur zwischen Oktober und Februar.
Zuständige Stelle
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz (Untere Naturschutzbehörde) Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld E-Mail: baumschutz@krefeld.de Telefon: 02151 86-0, Fax: 02151 86-4440
Fragen zu Bäumen bei Bauvorhaben beantwortet die Stadt unter bauenundbaum@krefeld.de.
So stellen Sie den Antrag
Der Antrag ist formlos, muss aber schriftlich gestellt werden. Möglich sind:
- das Online-Formular der Stadt,
- eine E-Mail an baumschutz@krefeld.de,
- ein Brief an die Adresse oben,
- ein Fax.
Gehört Ihnen das Grundstück nicht, brauchen Sie die Unterschrift oder eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Diese Angaben braucht die Stadt
- die Adresse des Grundstücks und Ihre Postanschrift für den Bescheid,
- einen Lageplan mit den geschützten Bäumen, möglichst mit Baumart, Stammumfang und Kronendurchmesser,
- den Grund für die Fällung,
- eine Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.
Die Stadt kann weitere Unterlagen verlangen. Fügen Sie den Lageplan in jedem Fall bei. Eine einfache Skizze mit dem Haus, den Grundstücksgrenzen und den eingezeichneten Bäumen genügt meist. Fotos vom Baum und vom Stamm mit Maßband helfen zusätzlich, ebenso Belege für Ihren Grund, etwa die Einschätzung eines Baumpflegers bei Krankheit oder Gefahr. Wie Sie messen, steht unter Stammumfang richtig messen.
Ablauf nach dem Antrag
- Prüfung: Die Stadt prüft die Unterlagen und fordert fehlende nach.
- Ortstermin: Mitarbeitende der Stadt sehen sich den Baum vor Ort an. Sorgen Sie dafür, dass das Grundstück zugänglich ist; sonst dauert es länger.
- Bescheid: Die Stadt entscheidet schriftlich. Die Genehmigung kann Auflagen enthalten, meist eine Ersatzpflanzung.
- Fällung: Geben Sie der ausführenden Firma eine Kopie des Bescheids; sie muss ihn auf Verlangen vorzeigen.
- Anzeige: Melden Sie der Stadt, wann der Baum tatsächlich gefällt wurde.
Rechtzeitig planen
Die Satzung verbietet Fällungen geschützter Bäume vom 1. März bis 30. September. Wer im Winter fällen will, sollte den Antrag deshalb spätestens im Herbst stellen. Die Genehmigung gilt zwei Jahre und kann auf Antrag einmal um ein Jahr verlängert werden. Wer den Termin im Februar verpasst, kann also im nächsten Herbst fällen.
Kosten
- Genehmigung: in der Regel 67,00 Euro
- Ablehnung: in der Regel 50,25 Euro
- Bei mehreren Bäumen kann die Gebühr höher sein.
- Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung: Die Größe des Ersatzbaums richtet sich nach dem Stammumfang des gefällten Baums. Details unter Fällgenehmigung in Krefeld.
Dazu kommen die Kosten der Fällung selbst; was sie bestimmt, steht unter Baumfällung in Krefeld.
Fällung bei einem Bauvorhaben
Bei einem Bauantrag stellen Sie keinen separaten Antrag. Tragen Sie die geschützten Bäume auf dem Grundstück und betroffene Bäume auf Nachbargrundstücken mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser in den Lageplan ein und legen Sie den Fällantrag dem Bauantrag bei. Die Erlaubnis gilt erst ab Zugang der Baugenehmigung.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag per E-Mail stellen?
Ja. Eine formlose E-Mail an baumschutz@krefeld.de mit Begründung und Lageplan genügt.
Ich bin Mieter. Darf ich den Antrag stellen?
Ja, mit Unterschrift oder Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers. Oft ist es einfacher, wenn Vermieter oder Hausverwaltung den Antrag selbst stellen.
Wie lange gilt die Genehmigung?
Zwei Jahre ab Erteilung. Auf Antrag verlängert die Stadt einmal um ein Jahr.