Regeln nach Stadt

StadtGeschützt ab StammumfangMehrstämmige BäumeGemessen inGebühr Genehmigung
Düsseldorf80 cmein Stamm ab 50 cm100 cm Höhe76 €

Stand der Regelbasis je Stadt siehe Quellenhinweis der jeweiligen Stadtseite.

Kurz gesagt

Ob Sie einen Baum in Ihrem Garten fällen dürfen, hängt von drei Dingen ab: der Baumschutzsatzung Ihrer Stadt, dem Zeitpunkt und den Tieren, die im Baum leben. Ein großer Baum braucht in vielen Städten eine Genehmigung, ein kleiner meist nicht. Der Artenschutz gilt immer, auch für kleine Bäume.

Gilt die Baumschutzsatzung für Ihren Baum?

Die meisten Großstädte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Ob Ihr Baum darunter fällt, klären Sie in drei Schritten:

  1. Stammumfang messen. In der Höhe, die Ihre Satzung vorgibt, meist 1 Meter über dem Boden. In Düsseldorf sind Bäume ab 80 Zentimetern Umfang geschützt, mehrstämmige Bäume, sobald ein Stamm 50 Zentimeter erreicht. Anleitung: Stammumfang richtig messen.
  2. Baumart prüfen. Viele Satzungen nehmen Obstbäume aus. In Düsseldorf gilt das für alle Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie; Nadelbäume und Birken sind dort geschützt.
  3. Besonderen Schutz ausschließen. Bäume, die als Ersatzpflanzung gesetzt wurden oder die ein Bebauungsplan als „zu erhalten“ festsetzt, sind oft unabhängig von ihrer Größe geschützt, so auch in Düsseldorf.

Die Tabelle unten zeigt die Werte der Städte, die wir geprüft haben. Liegt Ihr Baum über der Schwelle, brauchen Sie vor der Fällung eine Genehmigung. Das gilt auch für einen starken Rückschnitt, der das Aussehen des Baums erheblich verändert.

Wann im Jahr Sie fällen dürfen

Vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Grundflächen zu beseitigen. Ob ein privater Hausgarten als gärtnerisch genutzte Fläche gilt, ist eine Auslegungsfrage. Wer sichergehen will, fällt zwischen Oktober und Februar. Mehr dazu unter Fällzeitraum.

Artenschutz gilt immer

Brüten Vögel im Baum oder leben Fledermäuse in einer Höhle, dürfen Sie nicht fällen, egal wie groß der Baum ist und ob die Stadt zugestimmt hat. Sehen Sie sich Krone und Stamm vorher genau an. Wie das geht, steht unter Artenschutz bei der Baumfällung.

Mieter, Wohnungseigentümer und Nachbarn

  • Mieter: Der Baum gehört zum Grundstück. Fällen oder beantragen dürfen Sie nur mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers. In Düsseldorf verlangt die Stadt diese Zustimmung schriftlich mit dem Antrag.
  • Wohnungseigentümergemeinschaft: Bäume auf dem Gemeinschaftsgrundstück gehören allen. Klären Sie die Fällung vorher mit der Verwaltung und der Gemeinschaft.
  • Baum an der Grundstücksgrenze: Steht der Stamm auf der Grenze oder auf dem Nachbargrundstück, sprechen Sie zuerst mit Ihren Nachbarn. Fällen dürfen Sie einen Baum, der Ihnen nicht oder nicht allein gehört, nicht eigenmächtig.

Ihre Pflicht als Eigentümer

Wer einen Baum auf dem Grundstück hat, muss dafür sorgen, dass von ihm keine erkennbare Gefahr ausgeht. Bricht ein Ast ab und richtet Schaden an, haften Sie, wenn Sie sichtbare Mängel übersehen haben. Sehen Sie sich große Bäume deshalb regelmäßig an, am besten einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Risse, Pilze am Stamm oder abgestorbene starke Äste sollte sich eine Fachperson ansehen.

Ob ein auffälliger Baum gefällt werden muss oder ein Schnitt reicht, erklärt der Ratgeber Baum fällen oder pflegen?.

Checkliste vor der Fällung

  • Stammumfang gemessen und notiert, bei mehreren Stämmen jeder einzeln
  • Baumart bestimmt
  • Regeln Ihrer Stadt nachgelesen
  • Bei geschütztem Baum: Genehmigung beantragt und Bescheid abgewartet
  • Krone und Stamm auf Nester, Höhlen und Fledermausspuren geprüft
  • Zeitpunkt geplant, möglichst Oktober bis Februar
  • Bei Bäumen nah am Haus: Fachbetrieb mit Haftpflichtversicherung beauftragt, siehe Baumfällung neben Haus, Garage oder Wintergarten
  • Fotos vom Baum vor der Fällung gemacht

Häufige Fragen

Darf ich einen kleinen Baum im Garten einfach fällen?

Liegt er unter der Schwelle Ihrer Satzung und ist er nicht besonders geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung der Stadt. Fällzeitraum und Artenschutz gelten trotzdem.

Ist mein Obstbaum geschützt?

In vielen Städten nicht. In Düsseldorf fallen Obstbäume nicht unter die Satzung, ausgenommen Walnuss und Esskastanie. Andere Städte regeln das anders; die Tabelle oben zeigt den Stand.

Was passiert, wenn ich einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. In Düsseldorf kann die Geldbuße bis zu 50.000 Euro betragen, dazu kommt eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.