Baumfällung in Neuss
Baum in Neuss fällen lassen: wann eine Genehmigung nötig ist, typischer Ablauf, Kostenfaktoren und Vermittlung geprüfter Fachbetriebe.
Das Wichtigste in Kürze
- Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern. (§ 3 Abs. 2 Satz 1)
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 120 Zentimeter erreicht oder mindestens ein Stamm 50 Zentimeter Umfang hat. Das Serviceportal der Stadt verlangt abweichend beides; maßgeblich ist der Satzungstext. (§ 3 Abs. 2 Satz 3; Serviceportal)
- Für einen Bescheid fallen 20,00 Euro Gebühr an, die mit dem Bescheid in Rechnung gestellt werden. (Serviceportal, Gebühren)
- Zuständig ist das Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima (Stadtgrün Neuss). Postanschrift für Anträge: Stadt Neuss, Stadtgrün Neuss, 41456 Neuss. Besuch nach Terminvereinbarung: Bergheimer Straße 67 a, 41464 Neuss, Telefon 02131 90-6736. (§ 6 Abs. 4; Serviceportal, Kontakt; Antragsformular)
Kurz gesagt
Eine Baumfällung in Neuss läuft in drei Schritten: prüfen, ob der Baum geschützt ist, bei Bedarf die Genehmigung der Stadt einholen und dann einen Fachbetrieb beauftragen. Geschützt sind Bäume ab 80 Zentimetern Stammumfang; Birken, die meisten Pappeln und Nadelbäume außer der Eibe sind ausgenommen, Obstbäume dagegen nicht. Die Genehmigung kostet 20 Euro, die Bearbeitung dauert vier bis sechs Wochen.
Brauchen Sie eine Genehmigung?
- Stammumfang: Geschützt sind Bäume ab 80 Zentimetern Umfang in 1 Meter Höhe.
- Mehrere Stämme: Geschützt, wenn die Stämme zusammen 120 Zentimeter erreichen oder ein Stamm 50 Zentimeter hat.
- Ausgenommen sind Birken, Pappeln außer Zitter- und heimischer Schwarzpappel sowie Nadelbäume außer der Eibe. Der Ginkgo ist geschützt.
- Obstbäume sind in Neuss geschützt wie andere Bäume.
- Abgestorbene Bäume nimmt die Satzung nicht aus; erreicht der Baum die Schwelle, stellen Sie einen Antrag.
- Besonders geschützt sind Ersatzpflanzungen und Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, unabhängig von ihrer Größe.
Alle Details stehen unter Baumschutzsatzung Neuss. Ob Ihr Baum unter die Satzung fällt, ordnet der Baum-Check ein.
Ablauf und Zeitplan
- Messen und dokumentieren. Stammumfang, Baumart, Fotos.
- Antrag stellen. Schriftlich mit Begründung beim Amt für Stadtgrün, formlos oder mit dem Formular der Stadt. Anleitung: Fällantrag in Neuss.
- Bescheid abwarten. Laut Stadt vier bis sechs Wochen.
- Angebote einholen. Parallel zum Antrag.
- Fällen zwischen Oktober und Februar. Vom 1. März bis 30. September gilt das bundesweite Fällverbot.
Wer im Winter fällen will, stellt den Antrag deshalb spätestens im Herbst. Eine eigene Schonzeit wie in Krefeld hat die Neusser Satzung nicht.
Was die Kosten bestimmt
Seriöse Preise nennt ein Betrieb erst nach einer Besichtigung. Den Aufwand bestimmen vor allem:
- Höhe und Krone des Baums,
- Stammdurchmesser und Holzmenge,
- Platz und Zugang, besonders bei Bäumen nah am Haus,
- die nötige Technik: Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne oder Kran,
- Entsorgung von Holz und Schnittgut,
- das Fräsen des Wurzelstocks.
Dazu kommen bei geschützten Bäumen die Gebühr der Stadt von 20 Euro und, wenn die Fällung für ein Bauvorhaben oder wegen Fensterverschattung genehmigt wird, ein oder zwei Ersatzbäume oder eine Ausgleichszahlung. Mehr dazu unter Was kostet eine Baumfällung? und, bei wenig Platz, Baumfällung neben Haus, Garage oder Wintergarten.
Einen Fachbetrieb finden
- Qualifikation: Für Bäume nah am Haus sollte der Betrieb Seilklettertechnik beherrschen.
- Versicherung: Lassen Sie sich die Betriebshaftpflicht bestätigen.
- Angebote vergleichen: Zwei bis drei schriftliche Angebote, mit Entsorgung, Stubben und Anfahrt.
- Baumart klären: Bei Pappeln entscheidet die genaue Art, ob der Baum geschützt ist. Ein Fachbetrieb kann sie bestimmen.
- Bescheid bereithalten: Geben Sie dem Betrieb eine Kopie des Bescheids, damit er die Auflagen kennt.
Artenschutz
Auch im Winter und auch bei Bäumen, die die Satzung nicht schützt, dürfen Sie keine Nester, Höhlen oder Quartiere geschützter Tiere zerstören. Das gilt gerade für Nadelbäume und Hecken, die in Neuss ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Sehen Sie sich den Baum vor der Fällung genau an. Mehr dazu unter Artenschutz bei der Baumfällung.
Nach einem Sturm
Droht ein Baum auf Haus, Auto oder Gehweg zu stürzen, rufen Sie die Feuerwehr unter 112. Unaufschiebbare Maßnahmen gegen eine gegenwärtige Gefahr sind auch bei geschützten Bäumen erlaubt; melden Sie sie der Stadt unverzüglich. Machen Sie vorher Fotos, damit Sie die Gefahr belegen können.
Für akute Notfälle vermitteln wir keine Betriebe. Mehr dazu unter Baum nach Sturm.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es von der Idee bis zur Fällung?
Mit vier bis sechs Wochen für den Bescheid und dem Fällverbot von März bis September sollten Sie mindestens zwei Monate einplanen. Wer im Frühjahr beginnt, fällt erst ab Oktober.
Darf ich eine große Fichte im Garten ohne Genehmigung fällen?
Nach der Satzung ja, Nadelbäume außer der Eibe sind nicht geschützt. Fällzeitraum und Artenschutz gelten trotzdem.
Was kostet die Genehmigung?
20 Euro je Bescheid. Ersatzpflanzungen kommen nur in bestimmten Fällen dazu, etwa bei Bauvorhaben.