Kurz gesagt

Holen Sie zwei bis drei schriftliche Angebote ein, und zwar auf derselben Grundlage: gleiche Fotos, gleiche Angaben, gleicher Leistungsumfang. Vergleichen Sie nicht nur die Summe, sondern was darin steckt: Verfahren, Entsorgung, Wurzelstock, Anfahrt und Absicherung. Ein günstiges Angebot, das die Entsorgung nicht enthält, ist am Ende oft das teurere.

Gleiche Grundlage für alle Angebote

Schicken Sie jedem Betrieb dieselben Unterlagen:

  • Fotos vom ganzen Baum, vom Stamm mit Maßband und vom Umfeld, siehe Fotos für die Baumfällung,
  • Baumart, Stammumfang und eine geschätzte Höhe, siehe Baumhöhe schätzen,
  • Zufahrt, Abstand zu Gebäuden, Leitungen und Nachbargrenze,
  • was mit Holz, Schnittgut und Wurzelstock passieren soll,
  • ob eine Genehmigung nötig ist und ob sie schon vorliegt.

Seriöse Betriebe kommen vor einem verbindlichen Preis meist vorbei oder schränken ihr Angebot ein, solange sie den Baum nicht gesehen haben.

Was ein vollständiges Angebot enthält

  • Leistung: Fällung komplett oder nur Rückschnitt, Zahl der Bäume, bei mehreren Bäumen getrennt aufgeführt.
  • Verfahren: Fällung am Stück, Abtragen in Stücken mit Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne oder Kran. Das Verfahren bestimmt den Preis am stärksten.
  • Entsorgung: Abtransport von Stamm, Ästen und Schnittgut, oder bleibt das Holz bei Ihnen, gespalten oder in Stücken?
  • Wurzelstock: belassen, ebenerdig abgesägt oder ausgefräst, und wie tief.
  • Anfahrt und Geräte: Fahrtkosten, Hebebühne, Häcksler, Kran.
  • Absicherung: Schutz von Rasen, Pflaster und Pflanzen, Absperrung, wenn Gehweg oder Straße betroffen sind.
  • Genehmigung und Auflagen: Wer stellt den Antrag? Ist eine Ersatzpflanzung im Preis enthalten?
  • Artenschutz: Kontrolle auf Nester, Höhlen und Fledermäuse vor Beginn. Mehr dazu unter Artenschutz bei der Baumfällung.
  • Termin: Zeitraum der Ausführung, außerhalb von März bis September. Siehe Fällzeitraum.
  • Preis: netto und brutto, Arbeitskosten getrennt ausgewiesen, Gültigkeit des Angebots, Zahlungsbedingungen.

Pauschalpreis oder Stundensatz?

Ein Pauschalpreis gibt Ihnen Sicherheit: Er gilt, auch wenn die Arbeit länger dauert. Achten Sie darauf, dass alle Leistungen von oben darin stehen.

Ein Stundensatz kann fair sein, wenn sich der Aufwand schwer abschätzen lässt. Lassen Sie sich dann die geschätzten Stunden, die Zahl der Mitarbeitenden und eine Obergrenze nennen, die ohne Ihre Zustimmung nicht überschritten wird.

Typische Lücken und Zusatzkosten

  • Entsorgung „nach Aufwand“ ohne Betrag,
  • Wurzelstock nicht erwähnt,
  • Anfahrt oder Gerätemiete extra,
  • Aufpreis, wenn der Baum doch in Stücken abgetragen werden muss,
  • Nebenarbeiten wie das Kürzen von Nachbarbäumen oder das Entfernen von Hecken, die im Weg stehen.

Fragen Sie bei jedem Punkt nach, der fehlt, und lassen Sie die Antwort schriftlich ins Angebot aufnehmen.

Nachweise, nach denen Sie fragen sollten

  • Betriebshaftpflicht mit aktueller Bestätigung, die Baumfällungen ausdrücklich abdeckt. Worauf es ankommt, steht unter Baumfällung und Versicherung.
  • Qualifikation: zum Beispiel Fachagrarwirt Baumpflege, European Tree Worker oder ein Nachweis in Seilklettertechnik von einer anerkannten Schulungsstätte. Wer im Baum mit der Motorsäge arbeitet, braucht die entsprechende Ausbildung.
  • Gewerbe und Impressum: eine feste Anschrift und ein erreichbarer Ansprechpartner.

Warnsignale

  • Ein Betrieb klingelt unaufgefordert und bietet an, den Baum „gleich heute“ zu fällen.
  • Er verlangt Barzahlung oder Vorkasse.
  • Er sagt ohne Prüfung, eine Genehmigung brauche es nicht. Ob eine nötig ist, klären Sie selbst, zum Beispiel mit dem Baum-Check.
  • Das Angebot ist mündlich oder nennt nur eine Summe ohne Leistungen.
  • Es gibt keine Anschrift, nur eine Handynummer.

Steuer: Arbeitskosten absetzen

Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs; Barzahlung zählt nicht. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Ob die Fällung in Ihrem Fall darunter fällt, klärt Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt. Lassen Sie die Arbeitskosten in der Rechnung deshalb getrennt ausweisen.

Checkliste für den Vergleich

Tragen Sie Ihre Angebote als A, B und C ein:

Punkt A B C
Verfahren
Entsorgung enthalten
Wurzelstock
Anfahrt und Geräte
Genehmigung, Ersatzpflanzung
Pauschal oder Stunden mit Obergrenze
Arbeitskosten getrennt
Versicherung nachgewiesen
Qualifikation
Termin
Gesamtpreis brutto

Häufige Fragen

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Zwei bis drei genügen meist. Mehr bringt selten ein besseres Ergebnis, wenn die Angebote auf derselben Grundlage beruhen.

Ist das günstigste Angebot das beste?

Nicht unbedingt. Prüfen Sie zuerst, ob alle Angebote dasselbe enthalten. Erst dann sind die Preise vergleichbar.

Darf der Betrieb mehr berechnen als angeboten?

Bei einem Pauschalpreis in der Regel nicht, wenn die Leistung wie beschrieben erbracht wird. Bei Stundensätzen gilt die vereinbarte Obergrenze; vereinbaren Sie sie schriftlich.