Baumfällung und Versicherung: Wer haftet bei Schäden?
Wer haftet, wenn bei der Baumfällung etwas beschädigt wird? Betriebshaftpflicht, Nachweise und was Sie vor der Beauftragung klären sollten.
Kurz gesagt
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb, haftet er für Schäden, die er bei der Arbeit verursacht. Lassen Sie sich deshalb vorher seine Betriebshaftpflicht bestätigen. Fällen Sie selbst, haften Sie selbst, und Ihre Versicherungen zahlen dann oft nicht. Unabhängig von jeder Fällung müssen Sie Ihre Bäume in angemessenen Abständen auf erkennbare Schäden ansehen.
Wer haftet wofür?
- Der Fachbetrieb haftet für Schäden, die er schuldhaft verursacht, etwa wenn ein Ast aufs Dach fällt oder der Stamm den Zaun des Nachbarn trifft. Grundlage sind der Vertrag mit Ihnen und die allgemeine Pflicht zum Schadensersatz nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- Sie selbst, wenn Sie den Baum selbst fällen oder Freunde helfen. Wer fahrlässig das Eigentum oder die Gesundheit eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen.
- Der Nachbar ist nicht automatisch betroffen. Ragt die Arbeitszone über die Grenze oder muss Gerät auf seinem Grundstück stehen, sprechen Sie das vorher ab und lassen Sie sich die Zustimmung geben.
Worauf Sie bei der Betriebshaftpflicht achten
Lassen Sie sich eine aktuelle Bestätigung der Versicherung zeigen und fragen Sie:
- Deckt sie Baumfällungen ausdrücklich ab, auch mit der Technik, die der Betrieb einsetzt: Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne, Kran?
- Wie hoch ist die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden, und reicht sie für einen Schaden am Haus?
- Sind auch Schäden an den Sachen versichert, an oder mit denen gearbeitet wird, etwa Pflaster, Zaun oder Carport im Arbeitsbereich? Manche Verträge schließen das aus.
- Bis wann gilt der Schutz?
Eine Bestätigung, die älter als ein Jahr ist, sagt wenig. Bitten Sie um eine aktuelle.
Wenn Sie selbst fällen
- Schäden am eigenen Haus zahlt keine Haftpflichtversicherung, denn sie ersetzt nur Schäden bei anderen. Die Gebäudeversicherung zahlt in der Regel auch nicht, weil sie nur bestimmte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm abdeckt.
- Schäden bei Nachbarn deckt die private Haftpflicht oft, aber nicht immer. Manche Verträge schließen gefährliche Tätigkeiten aus. Fragen Sie vorher bei Ihrer Versicherung nach.
- Verletzungen: Fällarbeiten mit der Motorsäge gehören zu den gefährlichsten Arbeiten im Garten. Klären Sie vorher, wie Sie und Helfer versichert sind.
Bei Bäumen nah am Haus, an Leitungen oder an der Straße raten wir von Eigenleistung ab. Wie Fachbetriebe dort vorgehen, steht unter Baumfällung neben Haus, Garage oder Wintergarten.
Wenn ein Baum bei Sturm umstürzt
- Aufs eigene Haus: Das ist ein Fall für die Wohngebäudeversicherung, wenn das Sturmrisiko mitversichert ist. Versicherungen zahlen in der Regel erst ab Windstärke 8, also ab etwa 62 Kilometern pro Stunde.
- Aufs Auto: Hier zahlt die Kaskoversicherung des Halters.
- Aufs Nachbargrundstück: War Ihr Baum gesund und standfest, haften Sie in der Regel nicht; der Nachbar wendet sich an seine eigene Versicherung. War der Baum erkennbar krank oder morsch und Sie haben nichts unternommen, können Sie haften. Dann ist Ihre private Haftpflicht gefragt.
Ihre Pflicht, den Baum zu kontrollieren
Als Eigentümer müssen Sie dafür sorgen, dass von Ihrem Baum keine vermeidbare Gefahr ausgeht. Wie oft und wie gründlich Sie ihn kontrollieren müssen, lässt sich laut Bundesgerichtshof nicht allgemein sagen: Es hängt von Alter, Zustand und Standort des Baums ab. Zeigen sich Warnzeichen wie Pilzfruchtkörper, dürres Laub oder abgestorbene Äste in der Krone, muss eine fachliche Untersuchung folgen. Ein alter Baum an einem Weg oder einer Straße braucht deshalb mehr Aufmerksamkeit als ein junger mitten im Garten.
Praktisch heißt das: Sehen Sie sich Ihre Bäume mindestens einmal im Jahr und nach jedem Sturm an, und halten Sie das mit Fotos und Datum fest. Wenn Sie etwas Auffälliges sehen, lassen Sie es fachlich prüfen. Woran Sie Gefahren erkennen, steht unter Ist mein Baum gefährlich?.
Wenn doch etwas passiert
- Sichern: Bei Gefahr Bereich absperren, bei akuter Gefahr die Feuerwehr rufen.
- Dokumentieren: Fotos von Schaden, Baum und Umfeld, bevor etwas weggeräumt wird.
- Melden: Den Schaden sofort dem Betrieb und der zuständigen Versicherung melden, schriftlich.
- Belege sammeln: Angebot, Auftrag, Bescheid der Stadt, Rechnung, Fotos.
Was nach einem Sturm zu tun ist, auch mit Blick auf die Baumschutzsatzung, steht unter Baum nach Sturm.
Häufige Fragen
Hafte ich, wenn der beauftragte Betrieb etwas beschädigt?
Für Fehler eines selbstständigen Fachbetriebs haftet grundsätzlich der Betrieb. Deshalb ist seine Betriebshaftpflicht so wichtig. Lassen Sie sich den Nachweis vor dem Auftrag geben.
Zahlt meine Versicherung, wenn der Baum des Nachbarn auf mein Haus fällt?
Bei einem versicherten Sturm zahlt in der Regel Ihre Wohngebäudeversicherung. War der Baum erkennbar krank, kann Ihre Versicherung den Nachbarn in Anspruch nehmen.
Wer haftet für einen Baum genau auf der Grenze?
Steht der Stamm dort, wo er aus dem Boden kommt, auf der Grundstücksgrenze, gehört jedem Nachbarn der Teil auf seinem Grundstück. Jeder ist für seinen Teil so verantwortlich, als stünde der Baum ganz auf seinem Grundstück.
Muss ich meine Bäume von einem Sachverständigen prüfen lassen?
Nicht ohne Anlass. Sehen Sie sich Ihre Bäume regelmäßig selbst an. Zeigen sich Pilze, Risse, Höhlen, dürres Laub oder abgestorbene Äste, holen Sie fachlichen Rat ein; dann reicht der eigene Blick nicht mehr.